Nach Jahren des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensperiode steht endlich das Ziel vor Augen: die Restschuldbefreiung. Dieser Moment markiert nicht nur das Ende eines schwierigen Kapitels, sondern auch den Beginn einer neuen, schuldenfreien Zukunft.

Was ist die Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung ist die gerichtliche Entscheidung, dass alle vor der Insolvenzeröffnung entstandenen Schulden erlassen werden. Nach erfolgreicher Wohlverhaltensperiode werden Sie von allen Verbindlichkeiten befreit, die in das Insolvenzverfahren einbezogen wurden.

Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung

Um die Restschuldbefreiung zu erhalten, müssen Sie während der dreijährigen Wohlverhaltensperiode folgende Pflichten erfüllt haben:

Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode

  • Abtretung pfändbaren Einkommens: Regelmäßige Abführung an den Treuhänder
  • Meldepflichten: Adress- und Einkommensänderungen unverzüglich mitteilen
  • Auskunftspflicht: Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben
  • Erwerbsobliegenheit: Bemühung um angemessene Erwerbstätigkeit
  • Vermögenszuwachs: Abführung der Hälfte unerwarteter Zuwendungen

Wichtig

Jede Verletzung der Obliegenheiten kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Seien Sie daher besonders sorgfältig bei der Erfüllung Ihrer Pflichten.

Ablauf der Restschuldbefreiung

Der Weg zur Restschuldbefreiung erfolgt in mehreren Schritten:

1. Antrag auf Restschuldbefreiung

Der Antrag wird bereits zu Beginn des Insolvenzverfahrens gestellt und ist Voraussetzung für die Wohlverhaltensperiode.

2. Wohlverhaltensperiode (3 Jahre)

Während dieser Zeit müssen Sie alle Obliegenheiten erfüllen und werden dabei vom Treuhänder überwacht.

3. Prüfung durch das Gericht

Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode prüft das Gericht, ob alle Voraussetzungen erfüllt wurden.

4. Erteilung der Restschuldbefreiung

Bei erfolgreicher Prüfung erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung durch Beschluss.

Ausnahmen von der Restschuldbefreiung

Nicht alle Schulden werden durch die Restschuldbefreiung erfasst. Folgende Verbindlichkeiten bleiben bestehen:

  • Geldstrafen und Geldbußen
  • Unterhaltsverbindlichkeiten
  • Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen
  • Steuerliche Nebenleistungen aus Steuerverkürzungen
  • Forderungen aus Darlehen zur Finanzierung der Verfahrenskosten

Versagung der Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung kann versagt werden, wenn:

  • Obliegenheiten verletzt wurden
  • Falschangaben gemacht wurden
  • Vermögen verschleiert wurde
  • Die Mindestbefriedigungsquote nicht erreicht wurde (bei bestimmten Fallkonstellationen)

Tipp

Führen Sie während der Wohlverhaltensperiode ein genaues Tagebuch über alle Einnahmen, Ausgaben und wichtigen Ereignisse. Dies hilft bei der Dokumentation gegenüber dem Treuhänder.

Leben nach der Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung eröffnet neue Perspektiven:

Vorteile der Restschuldbefreiung

  • Schuldenfreiheit: Alle erfassten Schulden sind erloschen
  • Schutz vor Gläubigern: Keine Verfolgung alter Forderungen mehr möglich
  • Neuanfang: Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Neustart
  • Volle Verfügung: Einkommen steht wieder vollständig zur Verfügung

SCHUFA-Eintrag

Der SCHUFA-Eintrag über das Insolvenzverfahren wird drei Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht. Dies verbessert Ihre Kreditwürdigkeit erheblich.

Vorbereitung auf die Zeit danach

Nutzen Sie die Wohlverhaltensperiode zur Vorbereitung auf die Zeit nach der Restschuldbefreiung:

  • Finanzplanung: Entwickeln Sie einen nachhaltigen Haushaltsplan
  • Berufliche Entwicklung: Investieren Sie in Ihre Qualifikationen
  • Notgroschen aufbauen: Beginnen Sie frühzeitig mit dem Sparen
  • Finanzwissen erweitern: Lernen Sie aus den gemachten Erfahrungen

Häufige Fehler vermeiden

Diese Fehler können die Restschuldbefreiung gefährden:

  • Verspätete oder unvollständige Meldungen
  • Verschweigen von Einkommensänderungen
  • Nichteinhaltung der Erwerbsobliegenheit
  • Unerlaubte Kreditaufnahme während der Wohlverhaltensperiode

Fazit

Die Restschuldbefreiung ist das Licht am Ende des Tunnels für überschuldete Personen. Mit Disziplin, Durchhaltevermögen und der Einhaltung aller Obliegenheiten steht einem erfolgreichen Neuanfang nichts im Wege. Die gewonnene finanzielle Freiheit sollte jedoch mit Bedacht und unter Berücksichtigung der gemachten Erfahrungen genutzt werden.

Unterstützung auf dem Weg zur Restschuldbefreiung

Wir begleiten Sie durch die gesamte Wohlverhaltensperiode und bereiten Sie optimal auf die Zeit nach der Restschuldbefreiung vor.

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